Derzeit bestehen auf rund 240 Kilometern des heimischen Autobahnnetzes luftgüteabhängige Geschwindigkeitsbeschränkungen von maximal 100 Stundenkilometern (Übersicht siehe Link links).
Die Ansteuerung erfolgt über eine sensorgestützte Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA). Dabei werden einerseits die tatsächlichen Werte der Luftgüte-Messstellen berücksichtigt, andererseits aber auch die ermittelte Verkehrsdichte sowie allgemeine meteorologischen Rahmenbedingungen.
Der Club verlangt aber auch regelmäßige Überprüfungen der allgemeinen Wirksamkeit der IG-L-Verordnung. Durch verbesserte Technik an den Kraftfahrzeugen könnte beispielsweise eine ausreichende Immissionsreduktion auch ohne Beschränkungen des Straßenverkehrs erreicht werden. Dann ist die Erforderlichkeit eines Tempolimits grundlegend zu hinterfragen.
Denkbar ist aber auch, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen für Pkw und Motorräder nicht ausreichen, um die Luftqualität auf die erforderlichen Werte zu bringen. Dann müssen verstärkt die anderen Haupt-Emittenten von PM10 bzw. NO2 (Industrie, Hausbrand, Lkw-Verkehr etc.) in die Pflicht genommen werden.
Beide Umstände werden derzeit nicht berücksichtigt. Denn, obwohl die Verordnung einer regelmäßigen Evaluierung unterworfen hätte werden müssen, ist dies bislang nicht geschehen.